Verbandsgemeinden

Jede Verbandsgemeinde wählt die Delegierten nach Massgabe der Einwohnerzahl. Bis zu 1’000 Einwohner berechtigt zu einem, bis 2’000 Einwohner zu zwei und über 2’000 Einwohner zu drei Delegierten.


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Verbandsgebiet
Auflagegebiet

Sie können unten die Gemeinden des Auflagegegebietes anklicken und die entsprechende Gemeinde-Webseite besuchen.