Bedingungen

Ziel der Förderung durch den Anzeigerverband Bucheggberg-Wasseramt ist die Stärkung des Kulturschaffens und Kulturgeschehens in und um die Amtei Bucheggberg-Wasseramt. Die Berücksichtigung der Anträge setzt voraus, dass ein deutlicher Bezug zur Amtei gegeben ist. Darunter werden Aktivitäten in und über die Amtei Bucheggberg-Wasseramt wie auch für die dortige Bevölkerung verstanden. Die Beiträge können an Einzelpersonen, Gruppen, Vereine oder Non-Profit-Organisationen ausgerichtet werden.

Für soziale Projekte und Anschaffungen werden nur Beiträge bei fehlender oder ungenügender Unterstützung durch die Öffentliche Hand ausgerichtet.

Die geforderten Informationen müssen vollständig im Gesuchsformular angegeben werden. Hinweise auf Beilagen werden nicht akzeptiert. Es werden keine Beiträge an Betriebskosten und Bauprojekte ausgerichtet und keine Projekte rückwirkend finanziert. Reichen Sie daher Ihr Gesuch frühzeitig ein und planen Sie bei der Antragsstellung ausreichend Zeit ein, um die Platzierung unseres Logos bzw. Erwähnung des Engagements des Anzeigerverbandes Bucheggberg-Wasseramt in Ihren Werbemitteln und Publikationen zu gewährleisten. So unterstützen Sie uns Ihrerseits, damit der AZEIGER durch den Verkauf von Print-Inseraten weiterhin finanzielle Mittel in kulturelles Schaffen investieren kann. Vielen Dank.

Die Gesuche werden zweimal jährlich vom Vorstand geprüft.
Eingabefrist ist jeweils der 15. November für das erste Halbjahr und der 31. Mai für das zweite Halbjahr.

Hier geht es zum Gesuchsformular